
Gemeinde Wendeburg
Infos aus dem Rat und den Fachausschüssen
Informationen aus dem Rat, den Fachausschüssen und den Ortsräten
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Arbeit des Rates der Gemeinde Wendeburg, seiner Fachausschüsse und der Ortsräte der Ortschaften Bortfeld, Meerdorf, Neubrück, Sophiental und Wendeburg.
Gremienarbeit
Sitzungstermine
Unter diesem Link finden Sie die Termine und Tagesordnungen der Sitzunges des Rates, der Fachausschüsse des Rates und der Ortsräte. Die Termine werden in der Regel etwa eine Woche vor der Sitzung bekanntgegeben.
Beschlussprotokolle
Hier können Sie nachlesen, wann und welche Beschlüsse gefasst wurden.
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Allgemeine Informationen
Gemeindeorgane
Fachausschüsse
- Finanzausschuss
- Planungs, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
- Jugend-, Kultur- und Sportausschuss
- Schulausschuss
- Feuerschutzausschuss
Ortsvorsteher
Wahlen
Politische Parteien
Hier finden Sie Links zu den derzeit im Rat der Gemeinde vertretenen politischen Parteien.
Unter diesem Link finden Sie den Haushalts- und Investitionsplan der Gemeinde Wendeburg
Die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen ist in Art. 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert.
In Niedersachsen gilt für alle Kommunen (Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Region Hannover) seit 2011 ein einheitliches Kommunalverfassungsrecht. Mit dem Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wurden die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO), des Gesetzes über die Region Hannover, des Gesetzes über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (Göttingen-Gesetz) und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften (BekVO-Kom) zusammengefasst und zugleich veränderten Anforderungen angepasst. Die bisherigen Kommunalverfassungsgesetze und die BekVO-Kom wurden aufgehoben. Das NKomVG ist zum Beginn der damaligen Kommunalwahlperiode am 01. November 2011 in Kraft getreten und wurde zwischenzeitlich novelliert.

Die Rechtsgrundlagen der Ratsarbeit ergeben sich insbesondere aus den §§ 45 bis 70 des NKomVG.
Der Aufgabenkatalog, also die Zuständigkeiten des Rates, sind in § 58 NKomVG geregelt.
Fachausschüsse: §§ 71 bis 73 NKomVG
Verwaltungsausschuss: §§ 74 bis 79 NKomVG.
Bürgermeister: §§ 80 bis 89 NKomVG
Ortsräte: §§ 90 bis 96 NKomVG
zuletzt geändert: 14.12.2018/la.
erstellt: 15.04.2018/la.