
Was ist ein Baulandkataster?
Das Baulandkataster erfasst die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im Zusammenhang der bebauten Ortsteile gelegenen, unbebauten sowie untergenutzten oder nur geringfügig bebauten Wohngrundstücke, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar wären und deren Eigentümer im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Baulandkatasters der Veröffentlichung ihres Grundstückes ausdrücklich oder konkludent zugestimmt haben.
Das Kataster gibt Auskunft über die Flur- und Flurstücksnummer, den Straßennamen und die Grundstücksgröße. Planungsrechtliche Informationen werden in Form der Flächennutzungsplanausweisung und der Bezeichnung des eventuellen Bebauungsplanes aufgenommen. Damit besteht für Bauwillige die Möglichkeit mit dem Wunsch, das Grundstück zu bebauen, auf den jeweiligen Grundstückseigentümer zuzugehen.
Warum wird ein Baulandkataster erstellt?
Die Gemeinde Wendeburg ist bestrebt, die bauliche Entwicklung von Flächen im Innenbereich zu fördern, indem in vorhandenen Siedlungsbereichen Baulücken gefüllt werden. Der Flächenverbrauch für die Siedlungsentwicklung soll reduziert werden, damit im Außenbereich Flächen gespart werden, denn je mehr vorhandene Baulücken bebaut werden, desto weniger neue Baugebiete müssen erschlossen werden.
Was ist beim Baulandkataster zu beachten?
Die Gemeinde kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen im Baulandkataster übernehmen.
Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster nur Angaben über Namen und Adressen der jeweiligen Grundstückseigentümer, die der Veröffentlichung ihrer Daten ausdrücklich zugestimmt haben.
Das Baulandkataster bewirkt weder eine Veräußerungsverpflichtung zum Zwecke der Bebauung, noch eine Bauverpflichtung oder einen Anspruch auf Bebauung. Die aufgenommenen Baulücken werden lediglich als potentielles Bauland ausgewiesen. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
Was kann ich tun, wenn ich ein Grundstück erwerben möchte?
Da im Baulandkataster aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht für alle Grundstücke die Namen oder Kontaktdaten der Eigentümer veröffentlicht werden dürfen, bietet die Gemeinde Ihnen an, bei ernsthaftem Kaufinteresse, Ihre Kontaktdaten an den jeweiligen Eigentümer weiterzuleiten. Der Eigentümer kann selbst entscheiden, in welcher Art und Form er sich bei Ihnen melden wird. Damit Ihre Daten vollständig weitergeleitet werden können, füllen Sie bitte für jedes Grundstück, welches Sie interessiert, das Formular „Kaufinteresse" aus und lassen es der Gemeindeverwaltung zukommen.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Veröffentlichung meines Grundstückes nicht einverstanden bin?
Betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die mit der Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulandkataster nicht einverstanden sind, können gemäß § 200 Abs. 3 BauGB Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen. Das Formular „Widerspruch", welches ausgefüllt bei der Gemeinde eingereicht werden kann, steht für diese Zwecke zur Verfügung. Der Widerspruch kann aber auch formlos unter Angabe der Lagebezeichnung des Grundstückes (Gemarkung, Flur, Flurstück) erfolgen.
Was kann ich tun, wenn mein Grundstück in das Baulandkataster aufgenommen werden soll?
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer können einen Antrag auf nachträgliche Aufnahme ihres Grundstückes in das Baulandkataster stellen. Hierfür muss das Formular „Aufnahme" vollständig ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet werden. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs, werden sämtliche grundstücksbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht. Den Eigentümerinnen und Eigentümern steht es frei zu entscheiden, welche Kontaktdaten im Baulandkataster veröffentlicht werden sollen.